Auch Ständerat für Atomausstieg

Der Ständerat hat sich in einer ausserordentlichen Session zum Ausstieg der Schweiz aus der Kernenergie geäussert. Diesen befürwortet die Kleine Kammer grundsätzlich. Sie hat jedoch die entsprechenden Motionstexte so abgeändert, dass ausdrücklich kein Technologieverbot herrschen soll und der Bundesrat die technologischen Fortschritte der Kernenergie im Auge behalten muss.

30. Sep. 2011

Am 28. September 2011 hat sich nach dem Nationalrat auch der Ständerat zu den Ausstiegsplänen des Bundesrats geäussert. Der Ständerat änderte die drei identischen Ausstiegs-Motionen der Grünen Fraktion (Mo. 11.3257), der BDP (Mo. 11.3426) und von Roberto Schmidt (CVP, Mo. 11.3436) ab. Mit der neuen Version wird explizit kein Technologieverbot ausgesprochen, indem nicht die Verfassung, sondern das Kernenergiegesetz geändert wird. Ausserdem soll der Bundesrat gemäss neuem Motionstext periodisch über den technologischen Fortschritt berichten und dabei besonders die Fortschritte der Kerntechnologie im Auge behalten. Auch Bildung, Lehre und Forschung sollen für sämtliche Energieträger weiter gefördert werden. Die drei Motionen wurden in ihrer neuen Version mit einer Mehrheit von 38, 39 respektive 37 Stimmen angenommen.

Änderung der Motionstexte in letzter Minute

Dem Entscheid des Ständerates war eine intensive Debatte über die Motionstexte in der ständerätlichen Energie- und Umweltkommission (Urek-S) vorangegangen. Die Kommission wollte erst nur Kernkraftwerke «der heutigen Generation» verbieten und zukünftige Generationen vom Verbot ausschliessen. Rund 24 Stunden vor der Debatte im Ständerat brachte die Urek-S den neuen Vorschlag ein, der dann letztendlich zur Abstimmung kam und angenommen wurde. Im Detail lautet der neue Text, der nun zurück an den Nationalrat geht, wie folgt:
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, um die Gesetzgebung wie folgt anzupassen:

  1. 1. Es dürfen keine Rahmenbewilligungen zum Bau neuer Kernkraftwerke erteilt werden. (= Version Nationalrat)
  1. 1bis. Das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 ist entsprechend zu ändern. Damit wird kein Technologieverbot erlassen.


  1. 2. Kernkraftwerke, die den Sicherheitsvorschriften nicht mehr entsprechen, sind unverzüglich stillzulegen. (= Version Nationalrat)


  1. 3. Es wird eine umfassende Energiestrategie unterbreitet, um unter anderem den künftigen Strombedarf ohne Atomenergie und durch eine vom Ausland möglichst unabhängige Stromversorgung sicherzustellen, ohne den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz insgesamt zu gefährden. Die Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz wird zielführend verstärkt.
  1. 4. Bildung, Lehre und Forschung in sämtlichen Energietechnologien in der Schweiz und in der internationalen Zusammenarbeit werden weiterhin unterstützt.


  1. 5. Der Bundesrat berichtet periodisch über die Entwicklung der Technologien und die Umsetzung der Energiestrategie und stellt Anträge zu Gesetzesänderungen sowie Programmen. Insbesondere berichtet er regelmässig über die Fortschritte in der Kerntechnologie. Dabei nimmt der Bundesrat namentlich Stellung zu Fragen der Sicherheit, der Entsorgung radioaktiver Abfälle, sowie der volkswirtschaftlichen, umwelt- und klimapolitischen Auswirkungen.

Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Wintersession 2011, also nach den Wahlen, über die Motion befinden. Er kann sie nicht mehr ändern, sondern ihr lediglich zustimmen oder nicht.

Quelle

M.Re. nach Amtlichem Bulletin, 28. September 2011

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