Atel reicht Rahmenbewilligungsgesuch für Kernkraftwerk Niederamt ein

Am 9. Juni 2008 hat die Kernkraftwerk Niederamt AG, eine Projektgesellschaft der Atel Holding AG (Atel), beim Bundesamt für Energie das Rahmenbewilligungsgesuch für ein Kernkraftwerk im Solothurner Niederamt eingereicht.

10. Juni 2008
Atel-CEO Giovanni Leonardi informiert die Medien über das eingereichte Rahmenbewilligungsgesuch für das neue Kernkraftwerk Niederamt.
Atel-CEO Giovanni Leonardi informiert die Medien über das eingereichte Rahmenbewilligungsgesuch für das neue Kernkraftwerk Niederamt.
Quelle: Nuklearforum Schweiz

Das neue Kernkraftwerk der Leistungsklasse 1100-1600 MW soll im Niederamt im Kanton Solothurn zwischen Olten und Aarau erstellt werden. Mit dem Rahmenbewilligungsgesuch will die Atel laut CEO Giovanni Leonardi ihre Verantwortung für eine unabhängige Stromversorgung der Schweiz wahrnehmen. «Auch die Politik anerkennt die Stromlücke und erwartet, dass sie geschlossen wird. Das Motto heisst `sowohl als auch` und nicht `entweder oder`», sagte Leonardi an der Medienorientierung in Olten zur angestrebten Strompolitik. Das Gesuch stehe im Einklang mit der Energiepolitik des Bundesrats, die neben den Säulen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Stromaussenpolitik ausdrücklich den Ersatz und Neubau von Kernkraftwerken in der Schweiz vorsieht.

Raum lassen für Natur

Das Rahmenbewilligungsgesuch untersteht dem fakultativen Referendum. Neue Kernkraftwerke werden nur gebaut, wenn sich das Schweizer Volk in Abwägung aller Argumente dafür entscheidet, betonte Leonardi. Das Kernkraftwerkprojekt der Atel biete somit die Gelegenheit für eine breite Diskussion über die Bedeutung der Grosskraftwerke für die künftige Energieversorgung der Schweiz.

Leonardi rief in Erinnerung, dass die Kernenergie alle Anforderungen erfüllt, die der Bundesrat an die Energieversorgung stellt. Die Kernenergie sei nachhaltig, weil sie gleichzeitig Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Umwelt- und Klimaschutz gewährleiste. «Die Kernenergie liefert einen wichtigen Beitrag an den Umwelt- und Klimaschutz, und sie braucht wenig Platz, das heisst es bleibt auch Raum für die Natur», so Leonardi.

Leichtwasserreaktor der dritten Generation

Der Bau des neuen Kernkraftwerkes Niederamt erfordere eine breite Trägerschaft, sagte Leonardi. Sowohl diese wie auch die Wahl des Reaktortyps werden sich im Verlauf der weiteren Projektphase konkretisieren, kündigte er an. Das neue Kernkraftwerk werde den europäischen Standards für Leichtwasserreaktoren der dritten Generation entsprechen und müsse als standardisierte Anlage auf in der Praxis bewährten und erprobten Systemen, Anlageteilen, Komponenten und Geräten beruhen. Die Investitionssumme für das Kernkraftwerkprojekt wird auf CHF 6-7 Mrd. veranschlagt.

Kühlung ohne Wasserdampfschwaden

Wie Herbert Niklaus, Leiter Energie Schweiz bei der Atel ausführte, sei der Standort Niederamt aus technischer Sicht, insbesondere bezüglich Platzverhältnisse, Netzanbindung und Kühlung gut geeignet. Der Flächenbedarf für das geplante Werk liege bei 20 bis 25 Hektaren. Diese befinden sich nördlich und südlich der alten Aare auf dem Gebiet der Gemeinden Däniken, Gretzenbach und Niedergösgen. Für die Kühlung wird das Konzept des Rückkühlsystems mit Umlaufkühlung eingesetzt mit einem zwangsbelüfteten Trockenkühlturm. Dieser Kühlturm ist mit 60 m Höhe nur rund ein Drittel so hoch wie ein konventioneller Nasskühlturm und im Normalbetrieb praktisch schwadenfrei.

Nicht zuletzt könne Atel im Niederamt auf eine jahrzehntelange, positive Zusammenarbeit mit Behörden und Bevölkerung zurückblicken, hiess es an der Informationsveranstaltung. So hat im Oktober 2007 das Kantonsparlament den Solothurner Regierungsrat beauftragt, sich für den raschen Bau eines Kernkraftwerks im Niederamt einzusetzen.

Das Rahmenbewilligungsverfahren

Bevor in der Schweiz ein neues Kernkraftwerk, Zwischen- oder Endlager gebaut und betrieben werden kann, sind gemäss dem Kernenergiegesetz, das am 1. Februar 2005 in Kraft getreten ist, auf Bundesebene drei Bewilligungsverfahren zu durchlaufen. Nötig sind nacheinander eine Rahmenbewilligung, eine Baubewilligung und eine Betriebsbewilligung.

Mit der Rahmenbewilligung werden die grundsätzlichen, politischen Fragen entschieden. Insbesondere wird festgestellt, ob der politische Wille für den Bau der Anlage vorhanden ist. Dazu reicht der Antragsteller das Gesuch beim Bundesamt für Energie (BFE) ein.

Mit dem Rahmenbewilligungsgesuch für ein Kernkraftwerk wird ein künftiger Standort festgelegt, es beinhaltet aber noch keinen Entscheid für einen bestimmten Reaktortyp. Das für das Kernkraftwerk Niederamt eingereichte Rahmenbewilligungsgesuch besteht aus sechs Teilberichten:

  • Dem Sicherheitsbericht, der die nukleare Sicherheit der geplanten Anlage am betroffenen Standort erläutert
  • Dem Sicherungsbericht, der aufzeigt, wie der Schutz der Kernanlage vor äusseren Einflüssen gewährleistet wird
  • Dem Umweltverträglichkeitsbericht für die Bau- und Betriebphase
  • Dem Bericht über die Abstimmung mit der Raumplanung, der die Einhaltung der Konformität mit den kantonalen und kommunalen Richt- und Zonenplänen belegt
  • Das Stilllegungskonzept für den Rückbau der Anlage
  • Der Entsorgungsnachweis für den anfallenden radioaktiven Abfall. Dieser wurde vom Bundesrat am 28. Juni 2006 genehmigt.

Im Anschluss bestellt das BFE die nötigen Fachgutachten. Die betroffenen Kantone haben ein ausdrückliches Anhörungsrecht - bei Grenznähe gilt das auch für das benachbarte Ausland. Während des öffentlichen Auflageverfahrens ist jedermann berechtigt, Einwendungen zu erheben. Anschliessend werden Stellungnahmen zu den Einwendungen eingeholt, und das Gesuch wird dem Bundesrat zum Entscheid vorgelegt. Über den Bundesratsentscheid befindet anschliessend noch das Parlament, das auch einen abschlägigen Bundesratsentscheid umstossen kann. Eine vom Parlament genehmigte Rahmenbewilligung untersteht dem fakultativen Referendum. Kommt es zustande, fällt der Entscheid in einer eidgenössischen Volksabstimmung.

Quelle

R.B. nach Atel, Medienorientierung, 10. Juni 2008

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