Antrag zur Erneuerung der Betriebsbewilligung von Santa Maria de Garona
Die Energieversorgerin Nuclenor SA hat dem spanischen Ministerio de Industria, Turismo y Comercio einen Antrag zur Erneuerung der Betriebsgenehmigung für ihr Kernkraftwerk Santa Maria de Garona unterbreitet.
Die revidierte Verordnung über nukleare und radioaktive Einrichtungen von Februar 2014 erlaubt es, die Erneuerung der Betriebsgenehmigung für ein in Spanien bereits vom Netz genommenes Kernkraftwerk zu beantragen, sofern dieses nicht aus Sicherheits- oder Strahlenschutzgründen abgeschaltet werden musste. Von dieser Möglichkeit machte die Nuclenor nun Gebrauch, nachdem sie das Kernkraftwerk Anfang Juli 2013 aufgrund einer neuen rückwirkenden Steuer auf Energieproduktion und der abgebrannten Brennelemente vom Netz genommen hatte.
Falls das Gesuch genehmigt wird, darf Santa Maria de Garona bis zum 2. März 2031 Strom erzeugen, was dem Zeitpunkt entspricht, an dem es das sechszigste Betriebsjahr erreicht.
Das Foro de la Industria Nuclear Espanola begrüsste die Gesuchseinreichung. Santa Maria de Garona erzeuge rund 6% des spanischen Atomstroms. Etwa 1500 Familien seien direkt oder indirekt vom Betrieb des Kernkraftwerks abhängig.
In Spanien stehen gegenwärtig sieben Kernkraftwerkseinheiten in Betrieb. Der Atomstromanteil des Landes beträgt 20%.
Quelle
M.A. nach Nuclenor und Foro nuclear, Medienmitteilungen, 27. Mai 2014