Stilllegung und Rückbau von Kernkraftwerken
Am Ende der Betriebsdauer wird ein Kernkraftwerk ausser Betrieb genommen und danach zurückgebaut, sodass das Gelände uneingeschränkt neu genutzt werden kann. Bei Stilllegung und Rückbau fallen radioaktive Abfälle an, die sachgerecht entsorgt werden. Die finanziellen Mittel für diese Arbeiten zahlen die Betreiber der Kernkraftwerke bereits während des Betriebs in zwei Fonds ein. Der weitaus grösste Teil des Abbruchmaterials ist jedoch nicht radioaktiv. Die Sicherheit wird von den Behörden überwacht und bleibt während des gesamten Rückbaus gewährleistet.
28. Feb. 2018
Stilllegung und Rückbau von Kernkraftwerken
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